EuGH stärkt Rechte von Frauen aus Afghanistan

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass Frauen aus Afghanistan wegen der systematischen Unterdrückung durch die Taliban generell als verfolgte Gruppe gelten können. Dementsprechend reicht es für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes aus, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Frauen zu prüfen. Eine genaue Untersuchung, ob den Frauen bei Rückkehr spezielle Verfolgungen drohen, ist nicht nötig. Das Urteil stärkt die Rechte von schutzsuchenden Frauen aus Afghanistan in Europa und berücksichtigt die katastrophale Frauen- und Menschenrechtslage in Afghanistan.

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