Neue EU-Richtlinie gegen Menschenhandel in Kraft getreten

Das EU-Parlament hatte die Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels im April verabschiedet, im Juli trat die neue EU-Richtlinie jetzt in Kraft. Zwangsheirat, Ausbeutung von Leihmutterschaft und illegale Adoption werden mit der Reform als weitere Formen von Menschenhandel aufgenommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Änderungen umzusetzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie der KOK e.V., appellieren an die Bundesregierung, dass bei der Umsetzung der Reform auch auf die Verbesserungen beim Schutz für Betroffene von Menschenhandel und die Umsetzung ihrer Rechte geachtet wird.

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