Willkommen auf dem Netzwerk-Portal flucht-gender.de

Diese Website ist der Situation, den Bedarfen und den Rechten von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, sowie von allen geflüchteten FLINTA*-Personen, gewidmet. Die Website sammelt Infos zu Unterstützungsstrukturen, Beratungsangeboten, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen. Die Datenbank hilft dabei, auf schnellem Wege Angebote, Gruppen und Aktionen in dem gewählten Bundesland oder bundesweit zu finden. Sie soll immer weiter wachsen und sich erweitern – dabei helfen auch Eure Hinweise für neue Einträge.


Datenbank

Die Datenbank sammelt bundesweite Organisationen, Beratungsangebote, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen, die für geflüchtete Mädchen und junge Frauen wichtig sind. Die Angebote werden laufend aktualisiert und erweitert. Die Suchfunktion führt durch Verlinkungen zu möglichst zielgenauen Ansprechpersonen, Angeboten und themenspezifischen Materialien im gesamten Bundesgebiet. Bei der Themenfindung sind Mehrfachnennungen möglich.

Ihr habt einen Vorschlag für einen Eintrag? Über das Formular könnt Ihr Eure Einträge selbst vornehmen. Mit Euren Einträgen helft Ihr dabei, dass diese wichtige Datenbank wachsen kann.


(Online) Entrechtung stoppen, Schutz gewähren! Forderungen zum Internationalen Mädchentag, 2024

Name der Organisation/Gruppe/Initiative: Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen
Kurzbeschreibung:Das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen hat anlässlich
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Organisation/Gruppe/Initiative

TIO e.V.

Website/URL: https://tio-berlin.de/projekte/qualifizierungsprojekt/
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Vorbereitungs-Kurse für die Schulabschlüsse BBR, eBBR & MSA!
Kursbeginn im Januar 2025 – Abschlussprüfung im Frühjahr 2026
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag 9-15:30 (Vollzeit)

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Organisation/Gruppe/Initiative

Feministisches Zentrum für Migrant*innen e.V. (FZM*)

Website/URL: http://www.fzm-berlin.com
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Wir bieten Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte eine feministische politische und künstlerische Plattform für Empowerment, Teilhabe, Repräsentation und Vernetzung

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Organisation/Gruppe/Initiative

KOOFRA e.V. – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel Hamburg

Website/URL: https://www.koofra.de/
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Ziel und Aufgabe der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.) ist die Beratung und Unterstützung von Frauen*, die von

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Glossar

Das Glossar beschreibt die unterschiedlichen Themenbereiche, die in den Datenbank-Kategorien ausgewählt werden können.

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe liegen vor, wenn die Verfolgungsursache an das Geschlecht oder die sexuelle Identität eines Menschen anknüpft.

Geschlechtsspezifische (oder auch genderbezogene) Verfolgung umfasst Handlungen wie etwa (drohende) FGM/C, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, „Gewalt im Namen der Ehre“, sexuelle Übergriffe und häusliche Gewalt. Zu der von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffenen Gruppe zählen vor allem Mädchen, Frauen und lesbische, schwule, bi-, inter-, und transsexuelle sowie queere Menschen (kurz: LSBTIQ+-Personen).

Geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext erfährt im deutschen Asylverfahren eine unterschiedliche Berücksichtigung, je nachdem ob die Verfolgung im Herkunftsstaat, während oder nach der Flucht stattfand. Weiterführende Informationen zu Asylverfahren und den Anforderungen an themenspezifische Beratungsstellen: bff - Frauen gegen Gewalt e.V.

Weibliche Genitalbeschneidung, auch Female Genital Mutilation / Cutting (FGM/C) -  bezeichnet Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden. In den meisten Fällen erfolgt der Eingriff bei Mädchen zwischen vier und 14 Jahren. Die lebensbedrohlichen körperlichen Risiken können zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen sowie zu einer erhöhten HIV-Ansteckungsgefahr führen. Aufgrund des gravierenden Eingriffs in die körperliche Integrität sowie der oft schwerwiegenden gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen verletzt FGM/C insbesondere das Menschenrecht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung. FGM/C wird als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund im Asylverfahren berücksichtigt.

Weiterführende Informationen:

https://fim-frauenrecht.de/unsere-themen/genitalbeschneidung

https://www.proasyl.de/news/weibliche-genitalverstuemmelung-ist-ein-asylgrund/

Neben psychosozialer Beratung, sozialpädagogischen und psychiatrischen oder psychotherapeutischen Angeboten umfasst psychosoziale Unterstützung auch kreative und soziale Aktivitäten, die kulturelle Prägungen, traumatische Erfahrungen und den rechtlichen Status geflüchteter Menschen berücksichtigen.

Psychosoziale Unterstützung, die sich explizit an geflüchtete Mädchen und Frauen richtet, muss eine intersektionale, rassismus- und gendersensible Perspektive umfassen.

Behandlungsansätze, die sich ausschließlich an psychischen Erkrankungen orientieren, ohne gesellschaftliche Pushfaktoren zu berücksichtigen, verfehlen einen menschenrechtsorientierten Ansatz, der sich solidarisch an die Seite der Betroffenen stellt.

Bedarfsgerechte Unterstützung erfordert ein umfassendes Verständnis individueller und migrationsspezifischer Lebenslagen unter Einbezug des Kontexts, in dem Gewalt entstand und aufrechterhalten wird.

Der Ursprung des Empowerment-Konzepts liegt in der Bürgerrechtsbewegung und den Neuen Sozialen Bewegungen in den USA und ist somit eindeutig politisch. Seit mehreren Jahren findet das Konzept in Deutschland immer mehr Verbreitung und wird auch zunehmend in professionellen Kontexten, wie der (Psycho-) Sozialen Arbeit, genutzt.

„Der Empowerment-Begriff aus einer rassismuskritischen Perspektive steht für Selbstermächtigung, Selbstbestimmung, Selbstbefreiung und politischen Kampf. Empowerment beschreibt somit den Prozess, in dem sich strukturell benachteiligte Menschen dem Defizitblick, der sich auf sie richtet, widersetzen und eigene Kräfte entwickeln, um an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen teilzuhaben und so ihre Lebensumstände zu verbessern – unabhängig vom Wohlwollen der Mehrheitsgesellschaft.“ (Was heißt eigentlich Empowerment? IDA e.V., 2018.)

Empowerment im psychosozialen Kontext wird als Prozess verstanden, in dem Menschen ihre eigenen Ressourcen und Stärken erkennen, um mit diesen das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten (vgl. Norbert Herriger (2020): Empowerment in der Sozialen Arbeit. Eine Einführung, S. 15).

Powersharing betrifft das Handeln von Menschen, die aufgrund gesellschaftlicher Ungerechtigkeiten Vorteile haben. Powersharing fragt danach, wie sie Macht, Ressourcen und Zugänge einsetzen und teilen können, um zu mehr Gerechtigkeit beizutragen.

„Der Ansatz des Powersharing richtet sich an alle die, die strukturell privilegiert sind und ein politisches Interesse daran haben, diese Strukturen hin zu einer gerechteren Verteilung von Macht und Zugängen zu verschieben. Daher fragt der Powersharing-Ansatz danach: Wie und wo kann ich meine Haltung und mein Handeln verändern, um mich für eine gerechte Gesellschaft einzusetzen?“ (Natascha Anahita Nassir-Shahnian (2015): Powersharing: Was machen mit Macht?!)

Beim Powersharing geht es darum, dass strukturell privilegierte Personen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen zuhören; es geht darum, Verantwortung für eigene Verstrickung in gewaltvolle Strukturen zu übernehmen; es geht darum, Ressourcen abzugeben, zurückzutreten, platzzumachen. Es geht auch darum, bei Ungerechtigkeit und Gewalt einzuschreiten.

Mehr zum Begriff Powersharing: IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Powersharing.

Diskriminierung ist die auf gesellschaftlichen Machtverhältnissen gründende Benachteiligung oder Herabwürdigung einer Person oder einer Gruppe von Menschen. Diskriminierung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, etwa durch diskriminierende Äußerungen oder Gewalterfahrung auf der Straße (individuelle Ebene), oder durch Institutionen, Regeln und Normen (strukturelle und individuelle Ebene).

Diskriminierung kann entlang verschiedener (tatsächlicher oder zugeschriebener) Merkmale erfolgen, z.B. Geschlechtsidentität (Sexismus), Herkunft oder Hautfarbe (Rassismus) oder des Alters (Adultismus), und vieler weiterer Identitätsmerkmale bzw. Zuschreibungen.

Eine Person kann gleichzeitig von verschiedenen Formen der Diskriminierung betroffen sein. Beispiel: Ein Mädchen mit Fluchtgeschichte kann von Sexismus und von Rassismus betroffen sein (und vielleicht auch von weiteren Formen der Diskriminierung). Dabei beeinflussen die unterschiedlichen Diskriminierungsformen sich gegenseitig. Sie können daher nicht einfach „zusammengezählt“ werden, sondern bilden mitunter neue Formen von Diskriminierung. Dies beschreibt der Begriff Intersektionalität.

Mehr zum Begriff der Intersektionalität (mit einem Beispiel): IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Intersektionalität.

LGBTQIA+ beschreibt Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Die Abkürzung steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Intersexual, Asexual. Das plus-Zeichen (+) inkludiert alle Menschen, die sich in den benannten Kategorien nicht wiederfinden.

 

„Queer“ gilt im Kontext von LGBTQIA+ als Selbstbezeichnung derjenigen, die in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität nicht der heteronormativen Ordnung entsprechen (wollen) und kategorisierende Zuschreibungen wie lesbisch, schwul, bisexuell, trans* für die eigene Identitätsbezeichnung ablehnen.

In vielen Ländern der Welt erleiden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität intersektionale Diskriminierung, Gewalt und strafrechtliche Verfolgung. Sie können einen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten.

Weiterführende Informationen: https://handbookgermany.de/de/asylum-lgbtqia

"Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Das deutsche Strafrecht nimmt heute Bezug auf ganz verschiedene Formen des Menschenhandels:

  • die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung
  • Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten
  • Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft
  • die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder
  • die Entnahme von Organen

Strafrechtlich beinhaltet der Begriff Menschenhandel die Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage. Die Zwangslage kann auch in der Hilflosigkeit liegen, die mit dem Aufenthalt in einem für die Betroffenen fremden Land verbunden ist.

Entgegen der weit verbreitenden Meinung ist Menschenhandel nicht zwingend grenzüberschreitend. Die Betroffenen müssen nicht über eine Ländergrenze gebracht werden. Daher können ebenso deutsche Staatsangehörige oder Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus von Menschenhandel betroffen sein."

Begriffserklärung von KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. Den gesamten Text und Hintergründe zum Thema Menschen- und Frauenhandel findet ihr auf der Website von KOOFRA: hier.

Bildung kann sich auf das Lernen in Institutionen beziehen, z.B. in der Schule, im Sprachkurs, in der Ausbildung, in der Universität. Bildung kann aber auch den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten in „informellen“ Zusammenhängen beschreiben, z.B. das eigenständige Lernen, oder in selbstorganisierten Gruppen.

Die strukturellen Ungerechtigkeiten im Bereich Bildung abzubauen, ist Aufgabe der Politik. Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Sie sollte allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Für junge Menschen mit Fluchtgeschichte bestehen jedoch oft Diskriminierungen - etwa während der Zeit der Erstaufnahme, beim Zugang zur Berufsausbildung und der Bildungsförderung.

Bildung ist nicht nur für die persönliche Entwicklung und die Möglichkeiten der Selbstbestimmung wichtig, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hürden beim Zugang zu gerechter Arbeit können z.B. sein: fehlende Arbeitserlaubnis, Probleme bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, sexistische und rassistische Diskriminierung. Junge Menschen wenden oft große Kraft auf, um gegen diese Hürden anzukämpfen, und ihr Recht auf selbstbestimmte ökonomische Teilhabe verwirklichen zu können. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen können sie dabei begleiten.

Mehr Informationen für junge Menschen mit Fluchtgeschichte und ihre Unterstützer*innen zum Thema Bildung und Arbeit auf der entsprechenden Themenseite des BumF e.V.

Abseits des Asylverfahrens gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben: So bieten Bleiberechtsregelungen, eine Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen, veränderte Gefährdungslagen im Herkunftsland, familiäre Gründe und Petitionen unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedliche Perspektiven. Zudem soll das am 01. Januar 2023 eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht Menschen mit Duldungsstatus, die seit dem 1. Oktober 2022 länger als fünf Jahre in Deutschland lebten, unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" zu bekommen.

Verändert sich die Gefährdungslage im Herkunftsland, kann dies einen Asylfolgeantrag oder einen Antrag auf Feststellung eines Asylabschiebeverbots begründen.

Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert über weitere Optionen, die sich in bestimmten Einzelfällen positiv auf Bleiberechts- und Aufenthaltsregelungen auswirken können:

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht

Das Netzwerk Bleiberecht statt Abschiebung bietet außerdem eine kommentierte Zusammenstellung für Betroffene und Unterstützer*innen, um diese in ihren Kämpfen für Bleiberecht zu stärken und zu motivieren: https://bleiberechtstattabschiebung.de/

Hilfreiche Angebote hinsichtlich umfassender Gesundheitsversorgung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen erfordern eine mehrdimensionale Ausgestaltung. (Vor-)Belastungsfaktoren aufgrund von Verfolgung, Gewalt und weiteren fluchtbedingten gesundheitlichen, psychischen und physischen Beschwerden wie Stress, Traumatisierungen und Depression, etc. führen zu enormen Belastungen und Hindernissen in einer stabilisierenden Lebensgestaltung. Das Gesundheitssystem muss für geflüchtete Mädchen und junge Frauen eine Angebotsstruktur entwickeln, die neben einer sprachlichen Verständlichkeit außerdem die psychosoziale und aufenthaltsrechtliche Situation der Patientinnen berücksichtigt und eine entsprechende gender- und traumasensible Achtsamkeit gewährleistet. Darüber hinaus gilt es, Barrieren im Gesundheitssystem wie fehlende Kostenübernahme von Therapieangeboten bei Frauen im Asylverfahren sowie zum Teil fehlender Krankenversicherungsschutz, abzubauen.

Gewalt bezeichnet eine aggressive Handlung, eine Verhaltensweise oder Struktur, die Menschen körperlichen, psychischen oder auch wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Es gibt viele spezifische Formen von Gewalt, z.B. rassistische Gewalt (darunter auch rassistische Polizeigewalt), geschlechtsspezifische bzw. patriarchale Gewalt, häusliche Gewalt und viele weitere. Verschiedene Personengruppen sind aufgrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse unterschiedlich oft und intensiv von diesen spezifischen Formen von Gewalt betroffen.

Geflüchtete Mädchen, Frauen, inter*, trans* und non-binäre Personen in Deutschland sind besonders gefährdet Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden und gleichzeitig in vielen Kontexten nicht ausreichend geschützt. So leiden diese Personengruppen z.B. besonders unter dem Mangel an einheitlichen, effektiven Gewaltschutzkonzepten und Schutzräumen in Sammelunterkünften.

Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich für einen besseren Schutz vor Gewalt sowie für die Unterstützung gewaltbetroffener geflüchteter Personen ein.

AK Schutzräume sichern: Meldetool zur Meldung von Vorfällen rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling in Jugendhilfeeinrichtungen.

Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung „Istanbul-Konvention“ (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016

Jeder Mensch hat das Recht, an politischen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten. Menschen mit Fluchtbiographie und häufig prekärem Aufenthaltsstatus bleiben diese Rechte oftmals verwehrt. Migrant*innenselbstorganisationen sind eine wertvolle Unterstützung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen, bringen sie doch die Perspektiven der Betroffenen selbst mit ein.

Um Selbstwirksamkeit zu erfahren, benötigen junge Menschen sichere Schutz- und Empowerment-Räume. Um gleichberechtigt an einer Gesellschaft partizipieren zu können, sind außerdem bedarfsgerechte Angebote zum Verständnis vorhandener Teilhabemöglichkeiten erforderlich.

Unterbringungsstrukturen für geflüchtete Mädchen und junge Frauen erfordern eine besondere Sensibilität in der bedarfsgerechten Umsetzung. Erforderlich sind neben gut qualifizierten Fachkräften sichere, spezifische und gendersensible Wohn- und Schutzräume sowohl für begleitete als auch für unbegleitete geflüchtete Mädchen und junge Frauen, um diese vor sexuellen Belästigungen und Gewalttaten sowie machtmissbräuchlichen Strukturen von Mitbewohner*innen, (Sicherheits-)personal, externen Privatpersonen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, zu schützen. Die Unterbringung in Lagern muss abgeschafft werden. Solange es Lager gibt, sind außerdem überprüfbare Gewaltschutzkonzepte und unabhängige Beschwerdemöglichkeiten für die Bewohnerinnen sowie eine niedrigschwellig erreichbare psychosoziale Infrastruktur dringend notwendig. Bundesweit gibt es eine Reihe betreuter Wohnstrukturen explizit für geflüchtete Mädchen und junge Frauen.

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Zur Erweiterung der Datenbank können hier eigene Einträge vorgenommen werden. Wir freuen uns über Eure Vorschläge zu Organisationen/Gruppen/Initiativen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen. Die Datenbank entwickelt sich durch Eure Beiträge!


Aktuelles

  • EuGH stärkt Rechte von Frauen aus Afghanistan

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass Frauen aus Afghanistan wegen der systematischen Unterdrückung durch die Taliban generell als verfolgte Gruppe gelten können. Dementsprechend reicht es für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes aus, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Frauen zu prüfen. Eine genaue Untersuchung, ob den Frauen bei Rückkehr spezielle Verfolgungen drohen, ist nicht nötig. Das Urteil stärkt die Rechte von schutzsuchenden Frauen aus Afghanistan in Europa und berücksichtigt die katastrophale Frauen- und Menschenrechtslage in Afghanistan.

  • Entrechtung stoppen, Schutz gewähren! Forderungen zum Internationalen Mädchentag

    Den heutigen Internationalen Mädchentag am 11. Oktober 2024 nehmen wir zum Anlass, um unsere Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, Lesben, intergeschlechtlichen, nichtbinären, transgeschlechtlichen, und agender Personen (FLINTA*) auszudrücken und unsere Forderungen für deren Schutz, für ein sicheres Wohnumfeld und für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung zu bekräftigen. Gesundheitsversorgung und Unterbringung sind zentral für die Sicherheit und Würde einer Person, daher heben wir unsere Forderungen zu diesen Bereichen heute hervor.

  • Online-Seminar: Schutz und Empowerment für geflüchtete Frauen* in Gemeinschaftsunterkünften

    In dem Seminar am 15. November 2024 werden die Themen Schutz und Empowerment für geflüchtete Frauen* in Gemeinschaftsunterkünften (GUs) beleuchtet. Wie können gezielte Gewaltprävention und frühzeitige Aufklärung gelingen? Dabei werden die Anwendung der Istanbul-Konvention erörtert sowie spezifische Herausforderungen und Strategien zur Stärkung des Gewaltschutzes diskutiert. Im Fokus stehen die Sensibilisierung und Aufklärung, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* in Gemeinschaftsunterkünften vorzubeugen und Betroffene zu unterstützen. Die Veranstaltung wird angeboten im Rahmen des BumF-Projekts „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“. Referent*innen: Maryam Mohammadi und Zahra Lessan. Anmeldungen sind bis zum 7. November über die Veranstaltungswebsite möglich.

Beratungsangebot

Der BumF e.V. bietet telefonische und schriftliche Beratung im Einzelfall an.

Telefonzeiten: Donnerstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Telefon: +49 (0)30 82 09 743 – 0 

Per Mail können Sie Ihre Anfragen jederzeit an die Beratungsadresse richten:

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