Willkommen auf dem Netzwerk-Portal flucht-gender.de

Diese Website ist der Situation, den Bedarfen und den Rechten von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen gewidmet. Die Website sammelt Infos zu Unterstützungsstrukturen, Beratungsangeboten, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen. Die Datenbank hilft dabei, auf schnellem Wege Angebote, Gruppen und Aktionen in dem gewählten Bundesland oder bundesweit zu finden. Sie soll immer weiter wachsen und sich erweitern – dabei helfen auch Eure Hinweise für neue Einträge


Datenbank

Die Datenbank sammelt bundesweite Organisationen, Beratungsangebote, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen, die für geflüchtete  Mädchen und junge Frauen wichtig sind. Die Angebote werden laufend aktualisiert und erweitert. Die Suchfunktion führt durch Verlinkungen zu möglichst zielgenauen Ansprechpersonen, Angeboten und  themenspezifischen Materialien im gesamten Bundesgebiet.Bei der Themenfindung sind Mehrfachnennungen möglich.

Ihr habt einen Vorschlag für einen Eintrag? Über das Formular könnt Ihr Eure Einträge selbst vornehmen. Mit Euren Einträgen helft Ihr dabei, dass diese wichtige Datenbank wachsen kann.

Beratung

Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Süd gGmbH

Website/URL: https://www.aul-nds.de/standorte/goettingen/projekte/fairbleib-suedniedersachsen-harz/
Anschrift: Lange-Geismar-Straße 72-73, 37073 Göttingen
E-Mail: [email protected]
Telefon: +495514950750
Handy:
Fax:
Weitere Kontaktinformationen:Anfragen und Kontakt unter Manuel
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Publikationen

(Veranstaltungsdokumentation/Präsentation) Präsentation zum Workshop Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund, 2023

Name der Herausgebende: BumF e.V.
Kurzbeschreibung:Workshop im Rahmen der BumF-Frühjahrstagung 2023: Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund

Welche Erfahrungen von Geflüchteten

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Publikationen

(Veranstaltungsdokumentation/Artikel) Reflektion über Geschlechterrollen und (Anti-)Diskriminierung – Ergebnisse aus dem Workshop von Jugendliche ohne Grenzen, 2023

Name der Herausgebende: BumF e.V.
Kurzbeschreibung:Geschlechterrollen und Geschlechterbilder prägen den Alltag und
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Publikationen

(Veranstaltungsdokumentation/Präsentation) Online-Impulskreis: Neue Perspektiven für geflüchtete Frauen?! – Die EuGH-Entscheidung vom 16. Januar und deren Auswirkungen, 2024

Name der Herausgebenden: Victoria Lies
Kurzbeschreibung:Der Europäische Gerichtshof hat am 16.01.2024
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Glossar

Das Glossar beschreibt die unterschiedlichen Themenbereiche, die in den Datenbank-Kategorien ausgewählt werden können. Das Glossar verhilft dabei, eine möglichst konkrete und passgenaue Unterstützung für die jeweilige Unterstützungssuche zu identifizieren.

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe liegen vor, wenn die Verfolgungsursache an das Geschlecht oder die sexuelle Identität eines Menschen anknüpft.

Geschlechtsspezifische (oder auch genderbezogene) Verfolgung umfasst Handlungen wie etwa (drohende) FGM/C, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, „Gewalt im Namen der Ehre“, sexuelle Übergriffe und häusliche Gewalt. Zu der von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffenen Gruppe zählen vor allem lesbische, schwule, bi-, inter-, und transsexuelle sowie queere Menschen (kurz: LSBTIQ+-Personen).

Geschlechtsspezifische Gewalt im Fluchtkontext erfährt im deutschen Asylverfahren eine unterschiedliche Berücksichtigung, je nachdem ob die Verfolgung im Herkunftsstaat, während oder nach der Flucht stattfand. Weiterführende Informationen zu Asylverfahren und den Anforderungen an themenspezifische Beratungsstellen: bff - Frauen gegen Gewalt e.V.

FGM/C umfasst die gewaltvolle, nicht revidierbare Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. In über 30 Ländern wird FGM/C als Tradition, soziale oder religiöse Norm betrachtet und angewandt, in den meisten Fällen erfolgt der Eingriff bei Mädchen zwischen vier und 14 Jahren. Die lebensbedrohlichen körperlichen Risiken können zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen sowie zu einer erhöhten HIV-Ansteckungsgefahr führen. Aufgrund des gravierenden Eingriffs in die körperliche Integrität sowie der oft schwerwiegenden gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen verletzt FGM/C insbesondere das Menschenrecht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung. FGM/C wird als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund im Asylverfahren berücksichtigt.

Weiterführende Informationen:

https://fim-frauenrecht.de/unsere-themen/genitalbeschneidung

https://www.proasyl.de/news/weibliche-genitalverstuemmelung-ist-ein-asylgrund/

Neben psychosozialer Beratung, sozialpädagogischer und psychiatrischer und psychotherapeutischer Angebote umfasst psychosoziale Unterstützung auch kreative und soziale Aktivitäten, die kulturelle Prägungen, traumatische Erfahrungen und den rechtlichen Status geflüchteter Menschen berücksichtigen.

Psychosoziale Unterstützung, die sich explizit an geflüchtete Mädchen und Frauen richtet, muss eine intersektionale, rassismus- und gendersensible Perspektive umfassen.

Behandlungsansätze, die sich ausschließlich an psychischen Erkrankungen orientieren, ohne gesellschaftliche Pushfaktoren zu berücksichtigen, verfehlen einen menschenrechtsorientierten Ansatz, der sich solidarisch an die Seite der Betroffenen stellt.

Bedarfsgerechte Unterstützung erfordert ein umfassendes Verständnis individueller und migrationsspezifischer Lebenslagen unter Einbezug des Kontexts, in dem Gewalt entstand und aufrechterhalten wird.

Der Ursprung des Empowerment-Konzepts liegt in der Bürgerrechtsbewegung und der Neuen Sozialen Bewegungen in den USA und ist somit eindeutig politisch. Seit mehreren Jahren findet das Konzept in Deutschland immer mehr Verbreitung und wird auch zunehmend in professionellen Kontexten, wie der (Psycho-) Sozialen Arbeit, genutzt.

„Der Empowerment-Begriff aus einer rassismuskritischen Perspektive steht für Selbstermächtigung, Selbstbestimmung, Selbstbefreiung und politischen Kampf. Empowerment beschreibt somit den Prozess, in dem sich strukturell benachteiligte Menschen dem Defizitblick, der sich auf sie richtet, widersetzen und eigene Kräfte entwickeln, um an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen teilzuhaben und so ihre Lebensumstände zu verbessern – unabhängig vom Wohlwollen der Mehrheitsgesellschaft.“ (Was heißt eigentlich Empowerment? IDA e.V., 2018.)

Empowerment im psychosozialen Kontext wird als Prozess verstanden, in dem Menschen ihre eigenen Ressourcen und Stärken erkennen, um mit diesen das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten (vgl. Norbert Herriger (2020): Empowerment in der Sozialen Arbeit. Eine Einführung, S. 15)

Powersharing betrifft das Handeln von Menschen, die aufgrund gesellschaftlicher Ungerechtigkeiten Vorteile haben. Powersharing fragt danach, wie sie Macht, Ressourcen und Zugänge einsetzen und teilen können, um zu mehr Gerechtigkeit beizutragen.

„Der Ansatz des Powersharing richtet sich an alle die, die strukturell privilegiert sind und ein politisches Interesse daran haben, diese Strukturen hin zu einer gerechteren Verteilung von Macht und Zugängen zu verschieben. Daher fragt der Powersharing-Ansatz danach: Wie und wo kann ich meine Haltung und mein Handeln verändern, um mich für eine gerechte Gesellschaft einzusetzen?“ (Natascha Anahita Nassir-Shahnian (2015): Powersharing: Was machen mit Macht?!)

Beim Powersharing geht es darum, dass strukturell privilegierte Personen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen zuhören; es geht darum, Verantwortung für eigene Verstrickung in gewaltvolle Strukturen zu übernehmen; es geht darum, Ressourcen abzugeben, zurückzutreten, platzzumachen. Es geht auch darum, bei Ungerechtigkeit und Gewalt einzuschreiten.

Mehr zum Begriff Powersharing: IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Powersharing.

Diskriminierung ist die auf gesellschaftlichen Machtverhältnissen gründende Benachteiligung oder Herabwürdigung einer Person oder einer Gruppe von Menschen. Diskriminierung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, etwa durch diskriminierende Äußerungen oder Gewalterfahrung auf der Straße (Individuelle Ebene), oder durch Institutionen, Regeln und Normen (strukturelle und individuelle Ebene).

Diskriminierung kann entlang verschiedener (tatsächlich oder zugeschriebener) Merkmale erfolgen z.B.  Geschlechtsidentität (Sexismus), Herkunft oder Hautfarbe (Rassismus), oder des Alters (Adultismus).und vieler weiterer Identitätsmerkmale bzw. Zuschreibungen.

Eine Person kann gleichzeitig von verschiedenen Formen der Diskriminierungbetroffen sein. Beispiel: Ein Mädchen mit Fluchtgeschichte kann von Sexismus und von Rassismus betroffen sein (und vielleicht auch von weiteren Formen der Diskriminierung). Dabei beeinflussen die unterschiedlichen Diskriminierungsformen sich gegenseitig. Sie können daher nicht einfach „zusammengezählt“ werden, sondern bilden mitunter neue Formen von Diskriminierung. Dies beschreibt der Begriff Intersektionalität.

Mehr zum Begriff der Intersektionalität (mit einem Beispiel): IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Intersektionalität.

LGBTQIA+ beschreibt Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Die Abkürzung steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Intersexual, Asexual. Das plus-Zeichen (+) inkludiert alle Menschen, die sich in den benannten Kategorien nicht wiederfinden.

 

„Queer“ gilt im Kontext von LGBTQIA+ als Selbstbezeichnung derjenigen, die in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität nicht der heteronormativen Ordnung entsprechen (wollen) und kategorisierende Zuschreibungen wie lesbisch, schwul, bisexuell, trans* für die eigene Identitätsbezeichnung ablehnen.

In vielen Ländern der Welt erleiden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität intersektionale Diskriminierung, Gewalt und strafrechtliche Verfolgung. Sie können einen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten.

Weiterführende Informationen: https://handbookgermany.de/de/asylum-lgbtqia

"Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Das deutsche Strafrecht nimmt heute Bezug auf ganz verschiedene Formen des Menschenhandels:

  • die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung
  • Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten
  • Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft
  • die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder
  • die Entnahme von Organen

Strafrechtlich beinhaltet der Begriff Menschenhandel die Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage. Die Zwangslage kann auch in der Hilflosigkeit liegen, die mit dem Aufenthalt in einem für die Betroffenen fremden Land verbunden ist.

Entgegen der weit verbreitenden Meinung ist Menschenhandel nicht zwingend grenzüberschreitend. Die Betroffenen müssen nicht über eine Ländergrenze gebracht werden. Daher können ebenso deutsche Staatsangehörige oder Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus von Menschenhandel betroffen sein."

Begriffserklärung von KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. Den gesamten Text und Hintergründe zum Thema Menschen- und Frauenhandel findet ihr auf der Website von KOOFRA: hier.

Bildung kann sich auf das Lernen in Institutionen beziehen, z.B. in der Schule, im Sprachkurs, in der Ausbildung, in der Universität. Bildung kann aber auch den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten in „informellen“ Zusammenhängen beschreiben, z.B. das eigenständige Lernen, oder in selbstorganisierten Gruppen.

Die strukturellen Ungerechtigkeiten im Bereich Bildung abzubauen, ist Aufgabe der Politik. Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Sie sollte allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Für junge Menschen mit Fluchtgeschichte bestehen jedoch oft Diskriminierungen: Etwa während der Zeit der Erstaufnahme, beim Zugang zur Berufsausbildung und der Bildungsförderung.

Bildung ist nicht nur für die persönliche Entwicklung und die Möglichkeiten der Selbstbestimmung wichtig, sondern auch für die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hürden beim Zugang zu gerechter Arbeit können z.B. sein: fehlende Arbeitserlaubnis, Probleme bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, sexistische und rassistische Diskriminierung. Junge Menschen wenden oft große Kraft auf, um gegen diese Hürden anzukämpfen, und ihr Recht auf selbstbestimmte ökonomische Teilhabe verwirklichen zu können. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen können sie dabei begleiten.

Mehr Informationen für junge Menschen mit Fluchtgeschichte und ihre Unterstützer*innen zum Thema Bildung und Arbeit auf der entsprechenden Themenseite des BumF e.V.

Abseits des Asylverfahrens gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben: so bieten Bleiberechtsregelungen, eine Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen, veränderte Gefährdungslagen im Herkunftsland, familiäre Gründe und Petitionen unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedliche Perspektiven. Zudem soll das am 01. Januar 2023 eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht Menschen mit Duldungsstatus, die seit dem 1. Oktober 2022 länger als fünf Jahre in Deutschland lebten, unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" zu bekommen.

Verändert sich die Gefährdungslage im Herkunftsland, kann dies einen Asylfolgeantrag oder einen Antrag auf Feststellung eines Asylabschiebeverbots begründen.

Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert über weitere Optionen, die sich in bestimmten Einzelfällen positiv auf Bleiberechts- und Aufenthaltsregelungen auswirken können:

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht

Das Netzwerk Bleiberecht statt Abschiebung bietet außerdem eine kommentierte Zusammenstellung für Betroffene und Unterstützer*innen, um diese in ihren Kämpfen für Bleiberecht zu stärken und zu motivieren: https://bleiberechtstattabschiebung.de/

Hilfreiche Angebote hinsichtlich umfassender Gesundheitsversorgung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen erfordern eine mehrdimensionale Ausgestaltung. (Vor-)Belastungsfaktoren aufgrund von Verfolgung, Gewalt und weiteren fluchtbedingten gesundheitlichen, psychischen und physischen Beschwerden wie Stress, Traumatisierungen und Depression, etc.. führen zu enormen Belastungen und Hindernissen in einer stabilisierenden Lebensgestaltung. Das Gesundheitssystem muss für geflüchtete Mädchen und junge Frauen eine Angebotsstruktur entwickeln, die neben einer sprachlichen Verständlichkeit außerdem die psychosoziale und aufenthaltsrechtliche Situation der Patientinnen berücksichtigt und eine entsprechende gender- und traumasensible Achtsamkeit gewährleistet. Darüber hinaus gilt es, Barrieren im Gesundheitssystem wie fehlende Kostenübernahme von Therapieangeboten bei Frauen im Asylverfahren sowie zum Teil fehlender Krankenversicherungsschutz, abzubauen.

Gewalt bezeichnet eine aggressive Handlung, eine Verhaltensweise oder Struktur, die Menschen körperlichen, psychischen oder auch wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Es gibt viele spezifische Formen von Gewalt, z.B. rassistische Gewalt (darunter auch rassistische Polizeigewalt), geschlechtsspezifische bzw. patriarchale Gewalt, häusliche Gewalt und viele weitere. Verschiedene Personengruppen sind aufgrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse unterschiedlich oft und intensiv von diesen spezifischen Formen von Gewalt betroffen.

Geflüchtete Mädchen, Frauen, inter*, trans* und non-binäre Personen in Deutschland sind besonders gefährdet Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden und gleichzeitig in vielen Kontexten nicht ausreichend geschützt. So leiden diese Personengruppen z.B. besonders unter dem Mangel an einheitlichen, effektiven Gewaltschutzkonzepten und Schutzräumen in Sammelunterkünften.

Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich für einen besseren Schutz vor Gewalt sowie für die Unterstützung gewaltbetroffener geflüchteter Personen ein.

AK Schutzräume sichern: Meldetool zur Meldung von Vorfällen rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling in Jugendhilfeeinrichtungen.

Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung „Istanbul-Konvention“ (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016

Jeder Mensch hat das Recht, an politischen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten. Menschen mit Fluchtbiographie und häufig prekärem Aufenthaltsstatus bleiben diese Rechte oftmals verwehrt. Migrant*innenselbstorganisationen sind eine wertvolle Unterstützung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen, bringen sie doch die Perspektiven der Betroffenen selbst mit ein.

Um Selbstwirksamkeit zu erfahren, benötigen junge Menschen sichere Schutz- und Empowerment-Räume. Um gleichberechtigt an einer Gesellschaft partizipieren zu können, sind außerdem bedarfsgerechte Angebote zum Verständnis vorhandener Teilhabemöglichkeiten erforderlich.

Unterbringungsstrukturen für geflüchtete Mädchen und junge Frauen erfordern eine besondere Sensibilität in der bedarfsgerechten Umsetzung. Erforderlich sind neben gut qualifizierten Fachkräften sichere, spezifische und gendersensible Wohn- und Schutzräume sowohl für begleitete als auch für unbegleitete geflüchtete Mädchen und junge Frauen, um diese vor sexuellen Belästigungen und Gewalttaten sowie machtmißbräuchlichen Strukturen von Mitbewohner*innen, (Sicherheits-)personal, externen Privatpersonen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, zu schützen. Die Unterbringung in Lagern muss abgeschafft werden. Solange es Lager gibt, sind außerdem angemessene Gewaltschutzkonzepte und unabhängige Beschwerdemöglichkeiten für die Bewohnerinnen sowie eine psychosoziale Angebote erreichbare Infrastruktur dringend notwendig.

Bundesweit gibt es eine Reihe betreuter Wohnstrukturen explizit für geflüchtete Mädchen und junge Frauen.

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Zur Erweiterung der Datenbank können hier eigene Einträge vorgenommen werden. Wir freuen uns über Eure Vorschläge zu Organisationen/Gruppen/Initiativen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen. Die Datenbank entwickelt sich durch Eure Beiträge!


Aktuelles

  • Social Media Kampagne „Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch“

    Am feministischen Kampftag, den 8. März, ist die Social Media-Kampagne “Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch!” gestartet. Die Kampagne wird im Rahmen des Projekts “Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen” koordiniert. Die teilnehmenden Organisationen zeigen im Rahmen der Kampagne Haltung und formulieren Forderungen für die Rechte und die Sicherheit von geflüchteten Mädchen und FLINTA*-Personen. Jeden Tag, bis zum 21. März, werden auf den Social Media-Kanälen des BumF Statements der teilnehmenden Organisationen veröffentlicht.

  • Einladung zur 8. März Demonstration in Potsdam von 11:00-14:00 Uhr

    Am 8. März lädt Women in Exile ein, gemeinsam in Potsdam auf die Straße zu gehen. Lautstark soll vor dem Innenministerium protestiert werden mit anschließender Demonstration zum Landtag, um den zunehmenden Rassismus und die Bedrohung des Asylrechts zu verurteilen. Die Situation wird immer bedrohlicher, es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft Stellung bezieht.

    Das Projekt „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“ unterstützt den Aufruf!

  • Online-Impulskreis: Neue Perspektiven für geflüchtete Frauen?!

    Die EuGH-Entscheidung vom 16. Januar und deren Auswirkungen (4. März, 11-12 Uhr)

    Der Europäische Gerichtshof hat am 16.01.2024 eine neue Grundsatzentscheidung getroffen, die die Rechte von geflüchteten Frauen unterstützt. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft muss die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe festgestellt werden. „Frauen“ wurden bisher als „zu große Gruppe“ und „nicht abgrenzbar“ angesehen – der Gerichtshof hat klargestellt, dass dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung aber nicht verneint werden darf. Impuls-Vortrag mit anschließender Diskussion.

Beratungsangebot

Der BumF e.V. bietet neben der regulären Einzelfallberatung ab sofort auch eine Beratung an, die sich spezifisch Anfragen zu Belangen von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen widmet. Das Beratungsangebot ist angebunden an das „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“.

Telefonzeiten: Mittwoch, 10.00 Uhr – 11.00 Uhr

Telefon: +49 (0)30 82 09 743 – 0 

Per Mail können Sie Ihre Anfragen jederzeit an die Beratungsadresse richten:

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