Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu!

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im Januar beschlossenen Gewalthilfegesetz am vergangenen Freitag zugestimmt. Das Gesetz gewährt Frauen und ihren Kindern, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erfahren, einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Schutz – insbesondere den Platz in einem Frauenhaus. Das Gesetz ist eine wichtige Errungenschaft, basiert aber auch auf schmerzhaften inhaltlichen Kompromissen. Denn erst vom Jahr 2032 an sollen Frauen kostenfrei und bundesweit Hilfen in Anspruch nehmen können.

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