Social Media Kampagne „Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch“

Am feministischen Kampftag, den 8. März, ist die Social Media-Kampagne “Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch!” gestartet. Die Kampagne wird im Rahmen des Projekts “Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen” koordiniert. Die teilnehmenden Organisationen zeigen im Rahmen der Kampagne Haltung und formulieren Forderungen für die Rechte und die Sicherheit von geflüchteten Mädchen und FLINTA*-Personen. Jeden Tag, bis zum 21. März, werden auf den Social Media-Kanälen des BumF Statements der teilnehmenden Organisationen veröffentlicht. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Einladung zur 8. März Demonstration in Potsdam von 11:00-14:00 Uhr

Am 8. März lädt Women in Exile ein, gemeinsam in Potsdam auf die Straße zu gehen. Lautstark soll vor dem Innenministerium protestiert werden mit anschließender Demonstration zum Landtag, um den zunehmenden Rassismus und die Bedrohung des Asylrechts zu verurteilen. Die Situation wird immer bedrohlicher, es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft Stellung bezieht. Das Projekt „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“ unterstützt den Aufruf! *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Online-Impulskreis: Neue Perspektiven für geflüchtete Frauen?!

Die EuGH-Entscheidung vom 16. Januar und deren Auswirkungen (4. März, 11-12 Uhr) Der Europäische Gerichtshof hat am 16.01.2024 eine neue Grundsatzentscheidung getroffen, die die Rechte von geflüchteten Frauen unterstützt. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft muss die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe festgestellt werden. „Frauen“ wurden bisher als „zu große Gruppe“ und „nicht abgrenzbar“ angesehen – der Gerichtshof hat klargestellt, dass dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung aber nicht verneint werden darf. Impuls-Vortrag mit anschließender Diskussion. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen:

Blick zurück und Schritt nach vorn (12. März, 14 – 17.30 Uhr) Im Rahmen des Projekts Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen laden wir ein, zwei Jahre der bewegten Projektarbeit zu feiern, zu reflektieren und zu resümieren – und von dort aus im gemeinsamen Austausch einen Blick nach vorn zu werfen. Programm: Vorstellung der Projektinhalte, Austausch, Ausblick, Filmvorführung mit Mpower e.V. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Ausschreibung „Integration von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken“

Förderprogramm Erstmalig bringt der LSVD ermöglicht durch die Bosch Stiftung und in Zusammenarbeit mit der Hirschfeld Stiftung eine Förderausschreibung auf den Weg. Für das Förderprogramm bewerben können sich Organisationen, die Integrationsprojekte für queere Geflüchtete und Migrant*innen anbieten möchten. Besonders Projekte in kleineren Städten und im ländlichen Raum sind angesprochen, sowie auch Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSOs). Bewerbungsschluss ist der 31.03.2024. Die komplette Ausschreibung und alle dazu gehörigen Unterlagen findet ihr auf der Webseite vom lsvd.de *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Workshop „KLASSISMUS an der Intersektion zu Rassismus und (Hetero/Cis)Sexismus in der MINTA-Arbeit“

Veranstaltung Schon in einer Bedarfserhebung des Projekts IM*A in 2018 zu Bedarfen von Mädchen* und Frauen* nach Flucht wurde festgestellt: Es gibt eine große Ungleichheit unter den Besucher*innen der Einrichtungen der OKJA, die u.a. auf den Mangel an finanziellen Mitteln zurückzuführen ist. Dieser Zustand hat sich inzwischen durch das Weltgeschehen der vergangenen Jahre (Pandemie, Inflation, Kriege etc.) weiter verschlechtert. Die Statistiken lauten aktuell: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen (so der aktuelle Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ). In dem Workshop von LAGM*A wird sich mit Klassismus in der Intersektion zu anderen Diskriminierungslinien (wie Rassismus und Hetero-/Cis-Sexismus) beschäftigt. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Gewalt gegen Frauen: EuGH erläutert die Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) 16. Januar 2024 Die Richtlinie 2011/95 legt die Voraussetzungen für die Zuerkennung zum einen der Flüchtlingseigenschaft und zum anderen des subsidiären Schutzes für Drittstaatsangehörige fest. Die Flüchtlingseigenschaft ist in Fällen der Verfolgung von Drittstaatsangehörigen wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe vorgesehen. Der subsidiäre Schutz wiederum gilt für jeden Drittstaatsangehörigen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, was insbesondere die Hinrichtung und eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einschließt. Der Gerichtshof entscheidet, dass die Richtlinie im Einklang mit dem Übereinkommen von Istanbul auszulegen ist, das die Europäische Union bindet und Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als eine Form der Verfolgung anerkennt. Außerdem weist der Gerichtshof darauf hin, dass Frauen insgesamt als einer sozialen Gruppe im Sinne der Richtlinie 2011/95 zugehörig angesehen werden können. Folglich kann ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Stellungnahme zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen 2023

Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“, am 25. November, und die anschließenden Aktionstage (25. November bis 10.Dezember) widmen sich dem Kampf gegen die alltägliche patriarchale Gewalt, der Mädchen und FLINTA* weltweit ausgesetzt sind. Anlässlich diesen Tages fordert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. gemeinsam mit über 25 weiteren Organisationen die vollständige und effektive Umsetzung des „Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) und bekräftigt verschiedene Forderungen zum effektiven Schutz vor Gewalt für geflüchtete Mädchen und FLINTA*! * Dieser Text wurde automatisch übersetzt

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Trennung Impossible

Veranstaltung Der Aufenthaltsstatus geflüchteter Frauen* hängt oft an der Ehe mit ihrem Mann. Auch wenn dieser gewalttätig ist. Verlässt sie den Mann, verliert sie ihre Aufenthaltserlaubnis. Versucht sie sich gegen den Mann zu wehren, kann er ihr mit Trennung drohen und auch so verliert sie ihr Aufenthaltsrecht. Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen wird auch dieses Jahr das Theaterstück TRENNUNGimpossible aufgeführt. Der Eintritt ist auf Spendenbasis. Wann: 25. November, 19Uhr Wo: Spore.Initiative, Hermannstraße 86, 12051 Berlin * Dieser Text wurde automatisch übersetzt

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Online-Fachtage Trans*inklusive Mädchen*arbeit

Veranstaltung +++ Save-The-Date +++ 14.03.2024 | ganztätig Online-Vernetzungstag „Austausch und Empowerment für trans*, nicht-binäre und inter Fachkräfte“ nur für TIN* Fachkräfte mit Bezug zum Feld der Mädchen*arbeit 16./17.04.2024 | jeweils ganztägig Online-Fachtagung „Auf dem Weg zu einer trans*inklusiven Mädchen*arbeit – Fragen, Herausforderungen, Erfahrungen“ für alle interessierten Fachkräfte mit Bezug zum Feld der Mädchen*arbeit * Dieser Text wurde automatisch übersetzt

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