Digitale Gewalt gegen Frauen* – Multiperspektiven, Schutz & Selbsthilfe

SUANA/kargah e.V. und AG Migrantinnen & Zwangsheirat (HAIP) in Kooperation mit dem Referat für Frauen und Gleichstellung der Landeshauptstadt Hannover, organisieren die digitale Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am  Dienstag, den 25.11.2025 von 09:00 – ca. 11:30 Uhr über Zoom. Durch die Online-Vorträge der Referentinnen Kathi Heffe (HateAid gGmbH) und Ophélie Ivombo (Referentin Digitale Gewalt/Frauenhauskoordinierung e.V.) soll die brisante Problematikgeschlechtspezifischer Digitaler Gewalt gegen Frauen* mit ihren Formen und Schutzmöglichkeiten kritisch und interaktiv beleuchtet und diskutiert werden, auch im Kontext von Migration und Mehrfachdiskriminierung. Verbindliche Anmeldung bitte unter: veranstaltungsuana@kargah.de Anmeldefrist: 21. November 2025

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Save the Date: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) im Asylverfahren

Weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und wird zu den geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG) gezählt. FGM/C kann daher ein Anerkennungsgrund sein. Dies gilt insbesondere, wenn Mädchen und Frauen im Herkunftsland von Beschneidung bedroht oder betroffen sind.  In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass es für Betroffene und bedrohte Mädchen schwieriger wird, ihre Ansprüche durchzusetzen, ihre Asylverfahren werden zunehmend abgelehnt. Daher wird es in dem Vortrag von RAin Claire Deery um die »Schnittstelle« Asylverfahren und FGM/C gehen: Welches sind die Hürden, die das Verfahren für Betroffene aufweist, und wie können Beratungseinrichtungen unterstützen, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Der Vortrag geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein. 30. Oktober 2025 von 17.00 – 19.00 Uhr mit: RAin Claire Deery (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht)

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Der ganz eigene Weg – Mädchen* und junge Frauen* nach der Flucht begleiten

Geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* stehen in Deutschland vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Ihre Lebenswirklichkeiten nicht nur geprägt von den Erfahrungen, die mit Flucht einhergehen, wie Trauma und Verlust, sondern nicht selten auch von einschränkender Asylgesetzgebung und deren Auswirkungen auf Beteiligungsmöglichkeiten. Zusätzlich sind sie konfrontiert mit alltäglichen Diskriminierungserfahrungen, darunter Rassismus, Sexismus und Klassismus. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzender Arbeitsfelder sind herausgefordert, die Mädchen* und jungen Frauen* in der Bewältigung dieser Herausforderungen sowie in der Entwicklung positiver Zukunftsperspektiven zu unterstützen. Hierfür bedarf es auf der einen Seite Wissen und Sensibilität für die besonderen Bedarfe geflüchteter Mädchen* und junger Frauen*. Auf der anderen Seite dürfen jene nicht auf ihre Flucht- und Diskriminierungserfahrungen reduziert werden. Stattdessen müssen ihre verschiedenen Erfahrungen, Ressourcen, Perspektiven und Stärken in den Blick genommen werden, und dabei auch eigene Bilder hinterfragt werden. Das Seminar bietet Gelegenheit, sich mit den Bedingungen des Ankommens von Mädchen* und jungen Frauen* nach der Flucht auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren, welche politischen und gesellschaftlichen Veränderungen hin zu mehr Teilhabegerechtigkeit notwendig sind. Des Weiteren wird gemeinsam beleuchtet, wie Zugänge und Angebote adressat*innengerecht ausgestaltet werden können. Zeit: 16.09.2025 10:00 – 13:00 Uhr Ort: Online Referent*innen: Maren Belinchón & Dr. Susann Pham Thi Mehr Info.

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Social Media Kampagne „Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch“

Am feministischen Kampftag, den 8. März, ist die Social Media-Kampagne “Solidarität ohne Grenzen. Unser Feminismus ist antirassistisch!” gestartet. Die Kampagne wird im Rahmen des Projekts “Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen” koordiniert. Die teilnehmenden Organisationen zeigen im Rahmen der Kampagne Haltung und formulieren Forderungen für die Rechte und die Sicherheit von geflüchteten Mädchen und FLINTA*-Personen. Jeden Tag, bis zum 21. März, werden auf den Social Media-Kanälen des BumF Statements der teilnehmenden Organisationen veröffentlicht. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Einladung zur 8. März Demonstration in Potsdam von 11:00-14:00 Uhr

Am 8. März lädt Women in Exile ein, gemeinsam in Potsdam auf die Straße zu gehen. Lautstark soll vor dem Innenministerium protestiert werden mit anschließender Demonstration zum Landtag, um den zunehmenden Rassismus und die Bedrohung des Asylrechts zu verurteilen. Die Situation wird immer bedrohlicher, es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft Stellung bezieht. Das Projekt „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“ unterstützt den Aufruf! *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Online-Impulskreis: Neue Perspektiven für geflüchtete Frauen?!

Die EuGH-Entscheidung vom 16. Januar und deren Auswirkungen (4. März, 11-12 Uhr) Der Europäische Gerichtshof hat am 16.01.2024 eine neue Grundsatzentscheidung getroffen, die die Rechte von geflüchteten Frauen unterstützt. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft muss die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe festgestellt werden. „Frauen“ wurden bisher als „zu große Gruppe“ und „nicht abgrenzbar“ angesehen – der Gerichtshof hat klargestellt, dass dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung aber nicht verneint werden darf. Impuls-Vortrag mit anschließender Diskussion. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen:

Blick zurück und Schritt nach vorn (12. März, 14 – 17.30 Uhr) Im Rahmen des Projekts Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen laden wir ein, zwei Jahre der bewegten Projektarbeit zu feiern, zu reflektieren und zu resümieren – und von dort aus im gemeinsamen Austausch einen Blick nach vorn zu werfen. Programm: Vorstellung der Projektinhalte, Austausch, Ausblick, Filmvorführung mit Mpower e.V. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Ausschreibung „Integration von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken“

Förderprogramm Erstmalig bringt der LSVD ermöglicht durch die Bosch Stiftung und in Zusammenarbeit mit der Hirschfeld Stiftung eine Förderausschreibung auf den Weg. Für das Förderprogramm bewerben können sich Organisationen, die Integrationsprojekte für queere Geflüchtete und Migrant*innen anbieten möchten. Besonders Projekte in kleineren Städten und im ländlichen Raum sind angesprochen, sowie auch Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSOs). Bewerbungsschluss ist der 31.03.2024. Die komplette Ausschreibung und alle dazu gehörigen Unterlagen findet ihr auf der Webseite vom lsvd.de *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Workshop „KLASSISMUS an der Intersektion zu Rassismus und (Hetero/Cis)Sexismus in der MINTA-Arbeit“

Veranstaltung Schon in einer Bedarfserhebung des Projekts IM*A in 2018 zu Bedarfen von Mädchen* und Frauen* nach Flucht wurde festgestellt: Es gibt eine große Ungleichheit unter den Besucher*innen der Einrichtungen der OKJA, die u.a. auf den Mangel an finanziellen Mitteln zurückzuführen ist. Dieser Zustand hat sich inzwischen durch das Weltgeschehen der vergangenen Jahre (Pandemie, Inflation, Kriege etc.) weiter verschlechtert. Die Statistiken lauten aktuell: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen (so der aktuelle Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ). In dem Workshop von LAGM*A wird sich mit Klassismus in der Intersektion zu anderen Diskriminierungslinien (wie Rassismus und Hetero-/Cis-Sexismus) beschäftigt. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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Gewalt gegen Frauen: EuGH erläutert die Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) 16. Januar 2024 Die Richtlinie 2011/95 legt die Voraussetzungen für die Zuerkennung zum einen der Flüchtlingseigenschaft und zum anderen des subsidiären Schutzes für Drittstaatsangehörige fest. Die Flüchtlingseigenschaft ist in Fällen der Verfolgung von Drittstaatsangehörigen wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe vorgesehen. Der subsidiäre Schutz wiederum gilt für jeden Drittstaatsangehörigen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, was insbesondere die Hinrichtung und eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einschließt. Der Gerichtshof entscheidet, dass die Richtlinie im Einklang mit dem Übereinkommen von Istanbul auszulegen ist, das die Europäische Union bindet und Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als eine Form der Verfolgung anerkennt. Außerdem weist der Gerichtshof darauf hin, dass Frauen insgesamt als einer sozialen Gruppe im Sinne der Richtlinie 2011/95 zugehörig angesehen werden können. Folglich kann ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind. *Dieser Text wurde automatisch übersetzt.

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