Save the Date: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) im Asylverfahren

Weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und wird zu den geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründen (§3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, i. V. m. § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG) gezählt. FGM/C kann daher ein Anerkennungsgrund sein. Dies gilt insbesondere, wenn Mädchen und Frauen im Herkunftsland von Beschneidung bedroht oder betroffen sind. 

In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass es für Betroffene und bedrohte Mädchen schwieriger wird, ihre Ansprüche durchzusetzen, ihre Asylverfahren werden zunehmend abgelehnt.

Daher wird es in dem Vortrag von RAin Claire Deery um die »Schnittstelle« Asylverfahren und FGM/C gehen: Welches sind die Hürden, die das Verfahren für Betroffene aufweist, und wie können Beratungseinrichtungen unterstützen, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Der Vortrag geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein.

30. Oktober 2025 von 17.00 – 19.00 Uhr

mit: RAin Claire Deery (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht)

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