Willkommen auf dem Netzwerk-Portal flucht-gender.de

Was ist der Inhalt der Website?

1. Informationen zu Flucht und Gender

Die Website ist für geflüchtete Mädchen und junge FLINTA* Personen. FLINTA* ist die Abkürzung für: Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen. Die Website ist auch für Menschen, die wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Orientierung verfolgt werden und flüchten müssen.

Für diese Website haben wir
Informationen zum Thema Flucht und Gender gesammelt:
• Angebote für Unterstützung und Beratung
• Veröffentlichungen
• Aktionen
• Organisationen und Gruppen
• Meinungen von Expert*innen


2. Suche in der Datenbank

Hier sammeln wir Informationen über:
Organisationen, Angebote für Beratung, Veröffentlichungen, Aktionen und Meinungen von Expert*innen zum Thema geflüchtete Mädchen und Frauen.
Die Informationen werden immer wieder geprüft und es kommen neue dazu.
Mit der Suchfunktion kommt man zu den passenden Ansprechpersonen, Angeboten und Material. Wenn man nach einem Thema sucht, können mehrere Suchgebiete angeklickt werden.


(Online) Entrechtung stoppen, Schutz gewähren! Forderungen zum Internationalen Mädchentag, 2024

Name der Organisation/Gruppe/Initiative: Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen
Kurzbeschreibung:

Das Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen hat anlässlich

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TIO e.V.

Website/URL: https://tio-berlin.de/projekte/qualifizierungsprojekt/
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Vorbereitungs-Kurse für die Schulabschlüsse BBR, eBBR & MSA!
Kursbeginn im Januar 2025 – Abschlussprüfung im Frühjahr 2026
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag 9-15:30 (Vollzeit)

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Feministisches Zentrum für Migrant*innen e.V. (FZM*)

Website/URL: http://www.fzm-berlin.com
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Wir bieten Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte eine feministische politische und künstlerische Plattform für Empowerment, Teilhabe, Repräsentation und Vernetzung

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KOOFRA e.V. – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel Hamburg

Website/URL: https://www.koofra.de/
Mission statement/Selbstbeschreibung:

Ziel und Aufgabe der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.) ist die Beratung und Unterstützung von Frauen*, die von

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Glossar

Das Glossar beschreibt die unterschiedlichen Themen, die in der Datenbank ausgewählt werden können.

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe sind zum Beispiel Female Genital Mutilation, Zwangsheirat, Menschenhandel, sexuelle Übergriffe oder häusliche Gewalt. Auch „Gewalt im Namen der Ehre“ der Familie oder eines Mannes gehören dazu.

Es werden vor allem Mädchen, Frauen und queere Personen verfolgt. Diese geschlechtsspezifischen Fluchtgründe können im Asylverfahren berücksichtigt werden. Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Verfolgung stattfindet. Zum Beispiel vor der Flucht, während oder nach der Flucht.
Hier findest Du mehr zum Thema:
bff - Frauen gegen Gewalt e.V.

Bei FGM werden die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt. Zu den äußeren weiblichen Genitalien gehören zum Beispiel Vulvalippen oder Klitoris. Es gibt keinen medizinischen Grund bei FGM.
Bei den meisten Mädchen wird FGM zwischen 4 und 14 Jahren gemacht. FGM ist sehr gefährlich für die Mädchen. Viele Mädchen erholen sich nie von den körperlichen und psychischen Verletzungen. Es ist auch möglich, dass sich die Mädchen mit HIV (Aids) anstecken. FGM wird oft unter sehr schlechten Bedingungen gemacht. FGM ist gegen das Menschenrecht auf Leben und sexuelle Selbstbestimmung. FGM wird als Fluchtgrund berücksichtigt, das bedeutet: Personen können es beim Asylantrag als Grund ihrer Flucht angeben.
Hier findest Du mehr Informationen:
https://fim-frauenrecht.de/unsere-themen/genitalbeschneidung
https://www.proasyl.de/news/weibliche-genitalverstuemmelung-ist-ein-asylgrund

Psychosoziale Beratung bedeutet:
Personen bekommen Beratung von ausgebildeten Personen. Bei der Beratung wird das Leben der Person und was sie erlebt hat mitgedacht. Die Beratung soll die Personen dabei unterstützen, mit ihren Problemen umzugehen.
Therapeutische Unterstützung bedeutet:
Personen bekommen eine Behandlung von ausgebildeten Personen. Es gibt verschiedene Arten der Therapie, zum Beispiel Gesprächstherapie. Aber auch soziale oder kreative Angebote können therapeutisch begleiten.
Bei Beratung und Therapie von geflüchteten Mädchen und Frauen ist es wichtig, dass diese Themen beachtet werden:
• Intersektionalität
Das bedeutet, dass eine Person mehrfach-diskriminiert wird. Zum Beispiel ist eine Person eine Frau und hat eine Behinderung.
• Rassismus
Das bedeutet, dass Menschen glauben, dass manche Menschen weniger wert sind. Zum Beispiel, wenn sie aus bestimmten Ländern kommen. Menschen, die rassistisch sind, glauben, dass es nur eine Art von Menschen gibt, die besonders wertvoll ist.
• Gendersensibilität
Gendersensibilität bedeutet:
Man erkennt, dass Personen mit verschiedenen Geschlechtern unterschiedlich behandelt werden. Deshalb machen sie verschiedene Erfahrungen.
Gendersensibilität bedeutet auch:
Man denkt darüber nach, welche Rollen und Erwartungen es für Frauen, Männer und andere Geschlechter gibt. Man fragt sich, ob diese Rollen gerecht sind oder Personen benachteiligen.
Bei der Geburt wird jeder Person ein Geschlecht zugeschrieben. Das bedeutet: Man wird entweder als Frau oder Mann bezeichnet. Die biologischen Geschlechtsmerkmale werden dafür verwendet. Die Mehrheit der Personen macht das auch. Das bedeutet: Personen werden nicht danach gefragt, welches Geschlecht sie leben. Es wird ihnen einfach zugeschrieben.
Gendersensibilität bedeutet: Jede Person kann ihr Geschlecht selber bestimmen.
Gendersensibilität bedeutet, dass man mit jeder Person gleich umgeht. Egal, welches Geschlecht sie hat. Das Ziel ist, alle Geschlechter sollen erkannt und respektiert werden, niemand soll ausgeschlossen werden.
Intersektionalität, Rassismus und Gendersensibilität sind sehr wichtig. Sie zeigen wie und wo Gewalt entsteht und in welcher Situation eine Person lebt.

Empowerment bedeutet,
dass benachteiligte Menschen zusammenkommen und ihre eigenen Stärken und Möglichkeiten erkennen und für sich verwenden. Sie verwenden diese gegen Benachteiligung und Ausgrenzung und für Mitsprache und Mitbestimmung. So verbessern sie selber ihre Lebenssituation.
Hier kannst Du mehr zum Thema Empowerment lesen: Was heißt eigentlich Empowerment?
IDA e.V., 2018.
Norbert Herriger: Empowerment in der Sozialen Arbeit. Eine Einführung.

Es gibt Personen, die Vorteile haben in einer Gesellschaft. Diese Vorteile habe ich wegen gesellschaftlicher Strukturen. Die Personen müssen gar nichts dafür tun. Zum Beispiel, wenn ich als Weißer Mann in Europa geboren werde. Powersharing bedeutet,
dass Personen ihre Macht und Vorteile erkennen und mit anderen Personen teilen. Damit wollen sie mehr Gerechtigkeit erreichen:
Wie und wo kann ich mein Handeln verändern, um eine gerechte Gesellschaft zu gestalten?
(Natascha Anahita Nassir-Shahnian (2015): Powersharing: Was machen mit Macht?!) Hier kannst Du mehr zum Thema Powersharing lesen:
IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Powersharing.

Diskriminierung bedeutet,
dass Personen schlechter behandelt werden. Sie werden schlechter behandelt, weil Personen glauben, dass sie weniger wert sind. Zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder Frauen. Aber nicht nur einzelne Personen diskriminieren andere, sondern auch Regierungen und Systeme. Zum Beispiel haben Personen mit einem EU-Pass mehr Rechte als Menschen ohne. Diskriminierung passiert oft, weil Personen anderen Personen Merkmale und Eigenschaften zuschreiben. Diese Eigenschaften oder Merkmale stimmen oft nicht und sind Vorurteile.

Zum Beispiel:
Eine Person hat gerade ein Kind bekommen. Ich bin mir sicher, dass sie jetzt nicht mehr arbeiten gehen wird, weil sie beim Kind bleibt. Viele glauben, dass nur Frauen für die Kinderbetreuung zuständig sind. Dazu sagen wir Sexismus.

Eine Person hat einen bestimmten Hautton. Ich bestimmte wegen dem Hautton aus welchem Land die Person kommt. Dazu sagen wir Rassismus.

Intersektionale Diskriminierung bedeutet,
dass eine Person mehrfach diskriminiert wird. Zum Beispiel: Ein Mädchen, das flüchten musste, kann durch Sexismus und Rassismus diskriminiert werden. Die beiden Diskriminierungen ergeben eine ganz eigene und neue Form der Diskriminierung. Hier kannst Du mehr zum Thema Intersektionale Diskriminierung lesen:
IDA e.V./Vielfalt Mediathek: Intersektionalität.

LGBTQIA+ ist die Abkürzung für:
Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Inter, Asexual. Das Plus + ist für alle Menschen, die sich nicht zu den genannten Geschlechtern oder sexuellen Orientierungen zugehörig fühlen. Bei lesbian, gay, bisexual und asexual sprechen wir von sexueller Orientierung. Bei transgender und inter sprechen wir von geschlechtlicher Orientierung.
Hier kannst Du mehr zum Thema LGBTQIA + lesen:
https://prideplanet.de/was-bedeutet-lgbtqia-einfach-erklaert/
https://undnochvielmehr.com/wp-content/uploads/2018/09/frau-mann-undnochvielmehr_auflage22018.pdf

Als Queer bezeichnen sich Menschen, die nicht die heterosexuelle Norm leben. Das kann die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Orientierung sein. Heterosexuelle Norm bedeutet, dass in unserer Gesellschaft angenommen wird, dass die Menschen heterosexuell sind und so leben. Zum Beispiel, dass Männer mit Frauen zusammen sein wollen, diese heiraten und eine Familie gründen wollen.

In vielen Ländern werden Menschen, die eine bestimmte sexuelle oder geschlechtliche Orientierung leben, verfolgt und bestraft. Sie erfahren intersektionale Diskriminierung und Gewalt. Deshalb bekommen sie durch die Genfer Flüchtlingskonvention Schutz.

Hier findest Du mehr Informationen: https://handbookgermany.de/de/asylum-lgbtqia

Menschenhandel bedeutet,
dass eine Person, die hilflos und in einer sehr schwierigen Situation ist, von einer anderen Person ausgenutzt wird. Die Person wird dann zu Handlungen und Tätigkeiten gezwungen. Oft passiert das Personen, die in einem fremden Land leben und versuchen zu überleben. Menschenhandel hat nicht immer mit dem Überschreiten von Ländergrenzen zu tun. Auch in Deutschland kann Menschenhandel passieren, ohne das Land zu verlassen.
Diese Arten von Menschenhandel gibt es:

  • sexuell ausgebeutet zu werden
    zur Prostitution gezwungen werden
  • zur Arbeit gezwungen werden
    zum Beispiel zum Betteln
  • Sklaverei
    ohne Gehalt arbeiten
  • zu strafbaren Handlungen gezwungen werden
    zum Beispiel Diebstahl
  • gezwungen werden seine Organe herzugeben

Hier findest Du mehr Informationen über Frauenhandel:
Begriffserklärung von KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V.. Den gesamten Text und Hintergründe zum Thema Menschen- und Frauenhandel findet ihr auf der Website von KOOFRA.

Mit Bildung sind zwei Arten von Bildung gemeint:
1: Lernen in der Schule, in der Universität, in Sprachkursen und vieles mehr.
Hier lernt die Person in einer Institution.
2: Lernen auf eine andere Art und Weise.
Hier lernt die Person in einer Gruppe, die sich selber organisiert hat oder alleine.

Bildung ist ein Menschenrecht. Geflüchtete Personen werden oft von Bildung ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn sie gerade erst in einem Land ankommen oder beim Zugang zu Berufsausbildungen und Bildungsförderungen. Es ist die Verantwortung der Politik, Bildung für geflüchtete Personen zugänglich zu machen.

Bildung ist nicht nur für die Entwicklung wichtig, sondern auch für Selbstbestimmung, Mitsprache und Chancen am Arbeitsmarkt. Es gibt keine Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt für geflüchtete Personen. Zum Beispiel haben sie oft keine Arbeitserlaubnis oder ihre Ausbildungen werden nicht anerkannt. Es kommt auch zu rassistischer und sexistischer Diskriminierung (Hierzu findest du auch eine Worterklärung im Glossar.). Sexistisch bedeutet, dass Personen anders behandelt werden, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben. Viele junge geflüchtete Personen kämpfen gegen diese Ungleichbehandlung. Dafür brauchen sie viel Unterstützung und Wissen.

Mehr Informationen zum Thema Bildung und Arbeit findest Du hier:
https://b-umf.de/p/bildung-arbeit/

In Deutschland gibt es das Asylrecht. Mit dem Asylverfahren kann man als geflüchtete Person anerkannt werden oder man bekommt subsidiären Schutz. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, bekommen manche Personen ein Abschiebungsverbot, weil sie aus bestimmten Ländern kommen. Wenn die Abschiebung nicht stattfinden kann, bekommen Menschen eine Duldung. Zum Beispiel, wenn man eine Krankheit hat oder keinen Pass hat. Oder, wenn man nach dem Ende vom Visum in Deutschland geblieben ist. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Man kann dann versuchen auf anderen Wegen einen Aufenthaltstitel zu bekommen, zum Beispiel durch:
• Bleiberechtsregelungen
• Ausbildungsduldung: wenn ich gerade eine Ausbildung mache
• Härtefallkommissionen
• wenn sich die Gefährdungslage im Herkunftsland ändert
• Gründe in der Familie
• Petitionen mit bestimmten Voraussetzungen
• Dann gibt es noch das Chancen-Aufenthaltsrecht:
Es wurde am 1. Januar 2023 eingeführt. Es ist für Menschen, die Duldungsstatus haben. Es bedeutet, dass man für seine Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen kann. Dafür muss man seit dem 1. Oktober 2022 mehr als 5 Jahre in Deutschland gelebt haben. Man muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Hier bekommst Du mehr Informationen:
Bleiberechtsregelungen und Aufenthaltsregelungen:
Informationsverbund Asyl & Migration
Stärkung und Unterstützung: Netzwerk Bleiberecht und Abschiebung

Die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Mädchen und Frauen muss viele Dinge berücksichtigen. Sie muss auf das Erlebte von Mädchen und Frauen eingehen. Zum Beispiel auf Gewalterfahrungen, Traumatisierungen, Stress und Verfolgung. Diese Erfahrungen machen eine Lebensgestaltung oft unmöglich oder sehr schwierig. Die Gesundheitsversorgung muss in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Die gesamten Lebensumstände der Mädchen und Frauen müssen bei der Behandlung berücksichtigt werden. Es muss Personal da sein, das zu den Themen Traumatisierung und intersektionale Diskriminierung (Hierzu findest du auch eine Worterklärung im Glossar.) ausgebildet ist. Ein Problem ist: Viele geflüchtete Mädchen und Frauen sind nicht krankenversichert. Außerdem wird die Behandlung bei Therapeut*innen oft nicht bezahlt, während die Menschen im Asylverfahren sind. Das muss sich ändern.

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt:
• psychische Gewalt
• körperliche Gewalt
• wirtschaftliche Gewalt

Die Gewalt kann durch eine Handlung oder durch eine Struktur ausgeübt werden. Eine Struktur sind zum Beispiel Gesetze oder Regeln.

Es gibt auch verschiedene Formen der Gewalt:
• rassistische Gewalt
Hier sind Personen gewalttätig gegenüber Personen mit bestimmten Eigenschaften.
Zum Beispiel mit einer bestimmten Sprache oder einem bestimmten Hautton.
• geschlechtsspezifische Gewalt
Hier sind Personen gewalttätig gegenüber Personen mit einem bestimmten Geschlecht.
Zum Beispiel Frauen oder Transgender Personen.
• patriarchale Gewalt
Hier sind Personen gewalttätig gegenüber Frauen.
• häusliche Gewalt
Hier passiert die Gewalt zu Hause. Meistens sind es Männer, die gewalttätig gegenüber Kindern und Frauen sind. Vor allem geflüchtete Mädchen, Frauen, inter*, trans* und non-binäre Personen werden nicht gut vor Gewalt geschützt in Deutschland. Non-binäre Personen sind Menschen, die nicht als Mann oder Frau leben. Deshalb gibt es auch keine Gewaltschutzpläne oder sicheren Räume für diese Personen. Es gibt Organisationen, die sich für einen besseren Schutz dieser Menschen einsetzen. Hier kannst Du rassistische Übergriffe melden:
Meldetool zur Meldung von Vorfällen rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling in Jugendhilfeeinrichtungen.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt:
Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung „Istanbul-Konvention“
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016

Alle Menschen haben das Recht, die Gesellschaft, in der sie leben mitzugestalten. Wir sagen auch Teilhabe dazu. Menschen mit Fluchterfahrungen wird dieses Recht aber oft verweigert. Es gibt Organisationen, die vor allem Mädchen und Frauen dabei unterstützen, ihre Meinung und Ansichten in die Gesellschaft zu bringen. Sie bezeichnen sich als Migrant*innenselbstorganisationen. Damit ich erfahre, dass meine Handlungen Wirkung haben, muss ich mich sicher fühlen. Dafür brauche ich einen sicheren Raum und Schutz. Deshalb muss es mehr Angebote für Mitbestimmung und Mitsprache für geflüchtete Mädchen und Frauen geben.

Geflüchtete Mädchen und Frauen brauchen sichere Unterbringungen. Das bedeutet, es muss Schutzräume für sie geben. Sie müssen sicher sein vor sexuellen Übergriffen oder Gewalt von Mitbewohnern, Sicherheitspersonal und Privatpersonen. Unterbringungen in Lagern müssen verboten werden. Lager sind so aufgebaut, dass sehr viel Gewalt ausgeübt werden kann. Momentan ist es wichtig, in Lagern Pläne gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu entwickeln. Es muss eine Beschwerdestelle geben, die nicht vom Lager betreut wird. Und es muss genügend therapeutische Angebote für Mädchen und Frauen geben. Es gibt schon eine Anzahl von Wohnstrukturen für geflüchtete Mädchen und Frauen.

3. Einträge von Euch

Die Datenbank ist nicht fertig, sie soll weiter wachsen und aktuell bleiben. Auch eure Informationen sind sehr wichtig für uns. Du kannst Deine Informationen selber in ein Formular eintragen.


Aktuelles

  • EuGH stärkt Rechte von Frauen aus Afghanistan

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass Frauen aus Afghanistan wegen der systematischen Unterdrückung durch die Taliban generell als verfolgte Gruppe gelten können. Dementsprechend reicht es für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes aus, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Frauen zu prüfen. Eine genaue Untersuchung, ob den Frauen bei Rückkehr spezielle Verfolgungen drohen, ist nicht nötig. Das Urteil stärkt die Rechte von schutzsuchenden Frauen aus Afghanistan in Europa und berücksichtigt die katastrophale Frauen- und Menschenrechtslage in Afghanistan.

  • Entrechtung stoppen, Schutz gewähren! Forderungen zum Internationalen Mädchentag

    Den heutigen Internationalen Mädchentag am 11. Oktober 2024 nehmen wir zum Anlass, um unsere Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, Lesben, intergeschlechtlichen, nichtbinären, transgeschlechtlichen, und agender Personen (FLINTA*) auszudrücken und unsere Forderungen für deren Schutz, für ein sicheres Wohnumfeld und für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung zu bekräftigen. Gesundheitsversorgung und Unterbringung sind zentral für die Sicherheit und Würde einer Person, daher heben wir unsere Forderungen zu diesen Bereichen heute hervor.

  • Online-Seminar: Schutz und Empowerment für geflüchtete Frauen* in Gemeinschaftsunterkünften

    In dem Seminar am 15. November 2024 werden die Themen Schutz und Empowerment für geflüchtete Frauen* in Gemeinschaftsunterkünften (GUs) beleuchtet. Wie können gezielte Gewaltprävention und frühzeitige Aufklärung gelingen? Dabei werden die Anwendung der Istanbul-Konvention erörtert sowie spezifische Herausforderungen und Strategien zur Stärkung des Gewaltschutzes diskutiert. Im Fokus stehen die Sensibilisierung und Aufklärung, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* in Gemeinschaftsunterkünften vorzubeugen und Betroffene zu unterstützen. Die Veranstaltung wird angeboten im Rahmen des BumF-Projekts „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen“. Referent*innen: Maryam Mohammadi und Zahra Lessan. Anmeldungen sind bis zum 7. November über die Veranstaltungswebsite möglich.

Beratungsangebot

Der BumF e.V. bietet telefonische und schriftliche Beratung im Einzelfall an.

Telefonzeiten: Donnerstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Telefon: +49 (0)30 82 09 743 – 0

Per Mail kannst Du Deine Anfragen jederzeit an die Beratungsadresse richten:

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